Persönliche Schutzausrüstung

Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche

1 Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung
2 Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung
3 Kategorien und Prüfungen
4 Persönliche Schutzausrüstung in verschiedenen Arbeitsbereichen
5 Weitere Informationen


1 Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung

Vor dem Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können.

Ist dies z. B. aufgrund des Arbeitsverfahrens oder der eingesetzten Maschinen nicht möglich oder bleibt eine restliche Gefährdung, muss Persönliche Schutzausrüstung ausgewählt werden. Die Persönliche Schutzausrüstung muss auf die Gefährdung am Arbeitsplatz abgestimmt werden.

Bei Fragen zur Auswahl und Eignung von Persönlicher Schutzausrüstung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin hinzuzuziehen.

Die Festlegung der Persönlichen Schutzausrüstung hat in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen zu erfolgen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsärztinnen aus beiden Unternehmen sollten beteiligt werden.


Kopfschutz Gebotszeichen M014 Kopfschutz benutzen
Gesichtsschutz Gebotszeichen M013 Gesichtsschutz benutzen
Augenschutz Gebotszeichen M004 Augenschutz benutzen
Gehörschutz Gebotszeichen M003 Gehörschutz benutzen
Handschutz Gebotszeichen M009 Handschutz benutzen
Hautschutz Gebotszeichen M022 Hautschutzmittel benutzen
Fußschutz Gebotszeichen M008 Fußschutz benutzen
Körperschutz Gebotszeichen M010 Schutzkleidung benutzen
Atemschutz Gebotszeichen M017 Atemschutz benutzen
Schutz gegen Absturz Gebotszeichen M018 Auffanggurt benutzen
Schutz gegen Ertrinken Gebotszeichen M053 Rettungsweste benutzen

2 Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung

Die Persönliche Schutzausrüstung muss für die zu erwartenden Einwirkungen ausgelegt sein. Durch eine falsche Auswahl der Form und des Materials kann ein Risiko für die benutzende Person entstehen. Die Persönliche Schutzausrüstung muss deshalb folgende Anforderungen erfüllen:

Grundsätzliche Anforderungen

Beispiel

Persönliche Schutzausrüstung darf nur dort eingesetzt werden, wo technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.

Absturzsicherung mit einem Sicherheitsggeschirr bei Montagearbeiten an Windkraftanlagen

Persönliche Schutzausrüstung muss vor den Einwirkungen am Arbeitsplatz schützen.

Atemschutzgerät mit geeignetem Filter beim Umgang mit Gefahrstoffen

Persönliche Schutzausrüstung muss in der eingesetzten Umgebung stabil bleiben.

geeignetes Handschuhmaterial beim Umgang
z. B. mit scharfkantigen Blechen

Beschäftigte dürfen nicht zusätzlich durch die Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gefährdet werden.

Verbot von Handschuhen an rotierenden Teilen, z. B. bei Bohrarbeiten

Persönliche Schutzausrüstung muss ergonomisch sein.

Gute Passform der Sicherheitsschuhe, möglichst geringes Gewicht des Atemschutzgerätes


3 Kategorien und Prüfungen

Persönliche Schutzausrüstungen werden in drei Kategorien eingeteilt. Neben der notwendigen CE-Kennzeichnung sind je nach Kategorie weitere Prüfungen durch Prüfstellen notwendig.

Kategorie

Kennzeichnung, Prüfungen

Beispiel

I.
einfache Persönliche Schutzausrüstung für geringe Risiken

CE-Kennzeichnung, inkl. vorliegender Konformitätserklärung

Gartenhandschuhe, Knieschützer, Winterschutzkleidung, Anstoßkappe

II.
Persönliche Schutzausrüstung, welche nicht in Kategorie I und III fällt, für mittlere Risiken


CE-Kennzeichnung, inkl. vorliegender Konformitätserklärung und Baumusterprüfung

Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Industrieschutzhelme, Gesichtsschutzschild

III.
komplexe Persönliche Schutzausrüstung für hohe Risiken

CE-Kennzeichnung, inkl. vorliegender Konformitäts-erklärung, Baumusterprüfung und Qualitätssicherungsverfahren

Gießereischutzhandschuhe, Gehörschutz, Atemschutzgeräte,
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Bei der Verwendung von PSA der Kategorie III ist neben der Unterweisung (reicht für Kategorie I und II aus) zur Nutzung der entsprechenden PSA zwingend auch eine praktische Übung in der Anwendung dieser PSA notwendig.


4 Persönliche Schutzausrüstung für verschiedene Arbeitsbereiche

Folgenden finden Sie Orientierungstabellen zur Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung für verschiedene Arbeitsbereiche.

Absturz
Arbeiten auf Baustellen
Arbeiten im Lebensmittelbereich
Arbeiten mit Hochdruckgeräten
Arbeiten mit Kranen
Autogenschweißen
Brennschneiden, Flammspritzen, Gasschmelzschweißen
Dacharbeiten
Elektroschweißen
Gasschweißen
Gefahrstoffe
Gießerei-Bereich
Holzbearbeitung
Lackieren, Streichen
Lager-/Transport-Arbeiten
Metallbearbeitung
Pflege / Hautschutz
Recycling und Entsorgung
Reinigung
Spritzlackieren
Umgang mit Säuren und Laugen


5 Weitere Informationen

Persönliche Schutzausrüstung – Rechte und Pflichten
Sicherheitskennzeichnung