Persönliche Schutzausrüstung

Rechte und Pflichten

1 Persönliche Schutzausrüstung
2 Rechte und Pflichten
3 Praxishinweise Zeitarbeit
4 Schwarz-Weiß-Trennung
5 Weitere Informationen


1 Persönliche Schutzausrüstung

Mitarbeiter mit Helm und Schutzbrille

Zur Persönlichen Schutzausrüstung zählen alle Maßnahmen und Ausrüstungsgegenstände, die dazu bestimmt sind, von Beschäftigten benutzt und getragen zu werden. Sie können schädliche Einwirkungen und Gefahren am Arbeitsplatz reduzieren und so Verletzungen und Gesundheitsschäden minimieren. Auch Hautschutzprodukte gelten als Persönliche Schutzausrüstung.

Bei Fragen zur Auswahl und Eignung von Persönlicher Schutzausrüstung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin hinzuzuziehen. Sie beraten über die geeigneten Maßnahmen und Ausrüstungsgegenstände.


2 Rechte und Pflichten

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin

Beschäftigte


3 Praxishinweise Zeitarbeit

Bei der Arbeitnehmerüberlassung obliegen die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitsunternehmen im gleichen Maße. In der Praxis erfolgt in den Arbeitsschutzvereinbarungen eine Abstimmung, welche Persönliche Schutzausrüstung von wem gestellt wird.

Was ist besonders zu beachten?


4 Schwarz-Weiß-Trennung

Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung müssen getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden, wenn daran Gefahrstoffe, Infektionsträger oder Mikroorganismen haften könnten. Dadurch soll verhindert werden, dass sich diese auf der Straßenkleidung festsetzen und verschleppt werden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss veranlassen, dass die Persönliche Schutzausrüstung, je nach Einsatzbereich und Verschmutzung, regelmäßig gewechselt oder gereinigt wird.


5 Weitere Informationen

Persönlichen Schutzausrüstung - Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche
Sicherheitskennzeichnung