1 Allgemeines
2 Fuß- und Körperschutz
3 Schutzkleidung
4 Handschutz
5 Augen- und Gesichtsschutz
6 Atemschutz
7 Weitere notwendige PSA
Da in Gießereien die Gefährdung durch heiße Materialien besonders groß ist, werden hier auch besonders hohe Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung gestellt.
Die Gefährdungen in Gießereien sind vielfältig:
Diese Vielfalt an möglichen Gefährdungen macht eine genaue Festlegung der benötigten Persönlichen Schutzausrüstung mit dem Kunden notwendig.
In allen Gießereien müssen Gegenstände, z. B. Gussstücke und Werkzeuge, gehoben, transportiert und abgesetzt werden. Sie können herab- oder umfallen und damit insbesondere Fuß- und Beinverletzungen verursachen.
Während des Schmelz- und Gießbetriebes können Schmelzen und Schlacken ausfließen oder verspritzen. Wenn sie an den Körper oder in die Schuhe gelangen, kann dies zu schwersten Verbrennungen führen.
In Gießereien ist deshalb das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Anforderungen an Sicherheitsschuhe für Arbeiten mit flüssigem Metall.
Da Schmelzen und Schlacken trotz Gießerhosen und -gamaschen in den Schuh gelangen können, müssen sich die Schuhe schnell ausziehen lassen, damit die Verletzungen so gering wie möglich gehalten werden. Normale geschnürte Schutzschuhe sind hierzu ungeeignet, da das Öffnen der Verschnürung zu viel Zeit in Anspruch nimmt.
Bewährt haben sich die schnell zu öffnenden bzw. leicht abwerfbaren Gießerstiefel.
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In Gießereien bestehen viele Gefahren für Körper, Arme und Hände:
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Zum Schutz vor Brandverletzungen muss im Schmelz- und Gießbetrieb Kleidung aus schwer entflammbarem Stoff getragen werden.
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An zahlreichen Arbeitsplätzen müssen heiße Werkstücke oder Werkzeuge angefasst oder berührt werden. |
Besteht die Gefahr von Handverbrennungen, müssen geeignete, gegen Hitzeeinwirkung isolierende Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit Formsand werden zum Teil Chemikalien wie Härter und Harze eingesetzt. Diese können zu Verätzungen oder anderen Schädigungen der Haut führen. Hier ist das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen vorgeschrieben.
In fast allen Gießereibetrieben bestehen Verletzungsgefahren für Augen und Gesicht.
Die Gefährdungen können z. B. durch
entstehen.
Schutzbrillen gegen mechanische Einwirkungen
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Bei Strahlmaschinen und -anlagen ist der Strahlraum durch ein Gehäuse umschlossen. Da dennoch mit dem Austreten von Strahlmitteln gerechnet werden muss, besteht die Gefahr, dass Personen, die sich dort aufhalten, Augenverletzungen erleiden. |
In Arbeitsbereichen, in denen Gefährdungen für Augen oder Gesicht bestehen, muss deshalb Augen- oder Gesichtsschutz getragen werden.
Chemikalienschutzbrillen
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Beim Umgang mit Härtern und Harzen, die Verätzungen verursachen können, sind Chemikalienschutzbrillen erforderlich. |
Schutz gegen Wärmestrahlungen
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Sind die Augen der Wärmetrahlung, wie sie bei schmelzflüssigen Metallen auftreten, ausgesetzt, müssen die Augenschutzmittel ausreichende Schutzwirkung gegen diese Strahlungen besitzen. Wenn nicht nur die Augen, sondern das ganze Gesicht gefährdet sind, kann die Benutzung von Gesichtsschutz notwendig werden. |
Die in Gießereien verwendeten Form- und Kernsande bestehen im Wesentlichen aus Quarzsand.
Lungengängiger Quarz-Feinstaub in der Umgebungsluft entsteht z. B. beim
Quarzstaub lagert sich, wenn er eingeatmet wird, in der Lunge ab und kann Quarzstaub-Lungenerkrankungen (Silikose und Lungenkrebs) verursachen. Deshalb muss bei allen Arbeiten, bei denen Quarzstaub entstehen oder in der Umgebungsluft vorhanden sein kann, dafür gesorgt werden, dass das Personal diesen Staub nicht einatmet.
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Der Staub sollte möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt werden, damit er nicht in die Umgebungsluft gelangen kann. Wenn das nicht möglich ist oder nicht ausreicht, muss geeigneter persönlicher Atemschutz getragen werden. |
Gesichtsschutz für Sandstrahlarbeiten mit aktiver Frischluftzufuhr |
Beispiel für Atemschutz mit Partikelfilter |
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In Gießereien entsteht vielfach Lärm, z. B. durch Formmaschinen, Rütteleinrichtungen, Schleif- und Meißelarbeiten sowie bei Strahlarbeiten und beim Abblasen mit Druckluft. |
Hier ist der Einsatz von geeignetem Gehörschutz vorgeschrieben.
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Zusätzlich muss in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr von Kopfverletzungen besteht, ein Schutzhelm getragen werden. |