1 Grundregeln
2 Schutzhandschuhe
3 Atemschutz
4 Körperschutz
5 Weitere Informationen
Beim Umgang mit Gefahrstoffen, müssen einige grundsätzliche Regeln beachtet werden:
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Wo Schutzhandschuhe vorgeschrieben sind, müssen sie getragen werden. Bitte darauf achten: Nur die Schutzhandschuhe tragen, die vom Kundenbetrieb für die jeweilige Tätigkeit festgelegt sind.
Die weit verbreiteten Leder-Arbeitshandschuhe sind beispielsweise für Arbeiten mit gefährlichen Flüssigkeiten nicht geeignet. Das Leder nimmt die Flüssigkeit auf und gibt sie an die Haut wieder ab. Für derartige Arbeiten müssen Chemikalien-Schutzhandschuhe, die für diese Flüssigkeit undurchlässig sind, gewählt werden.
Beim Einsatz von Chemikalien-Schutzhandschuhen ist jedoch zu beachten, dass diese nur zeitlich begrenzt wirksamen Schutz gegen die schädigenden Eigenschaften der Gefahrstoffe bieten. Viele chemische Stoffe durchdringen oder zerstören im Laufe der Zeit die Schutzhandschuhe. Die Durchdringzeit wird vom Hersteller angegeben.
Im Umgang mit Schutzhandschuhen sind folgende Punkte beachten:
Wenn man bei der Arbeit gefährlichen Gasen, Dämpfen, Rauche, Stäuben oder Aerosolen ausgesetzt ist und technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, ist Atemschutz zu tragen.
Körperschutz (Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Fußschutz und Augenschutz oder evtl. Gesichtsschutz) muss getragen werden, wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen der Körper nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen geschützt wird.
Weitere Infos zu PSA bei Arbeiten mit Hochdruckgeräten
Weitere Infos zu PSA bei der Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung — Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche
Persönliche Schutzausrüstung — Rechte und Pflichten
Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper
Gefahrstoffe
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R- und S-Sätze/H- und P-Sätze: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen
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