Kennzeichnung von Gefahrstoffen

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1 Kennzeichnung

Jeder Behälter - Flasche, Kanister, Tonne oder Sack -, der einen Gefahrstoff enthält, muss aus Sicherheitsgründen gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus:

Gefahrstoff-Kennzeichnung

1. Kennzeichnung auf Gefahrstoffbehälter
2. Bezeichnung des Stoffes oder des Gemisches
3. Gefahrenpiktogramme
4. Zugehöriges Signalwort
5. Gefahrenhinweise (H-Sätze)
6. Sicherheitshinweise (P-Sätze))
7. Hersteller, Einführer (Importeur) oder Lieferant
8. Nennmenge

Wenn im Betrieb in einen anderen Behälter umgefüllt wird, muss dieser Behälter vollständig gekennzeichnet sein.

Achtung:


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Gefahrstoffe
Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper
Gefahrensymbole
Gefahrstoffe in der Alten- und Krankenpflege (Beispiele)
Gefahrstoffe bei Bauarbeiten (Beispiele)
Gefahrstoffe in der Gießerei (Beispiele)
Gefahrstoffe in der Lebensmittelproduktion (Beispiele)
Gefahrstoffe bei Mal- und Lackierarbeiten (Beispiele)
Gefahrstoffe bei Reinigungsarbeiten (Beispiele)
Gefahrstoffe bei Tischler-/Schreinerarbeiten (Beispiele)
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Gefahrstoffen
R- und S-Sätze/H- und P-Sätze: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisung