R- und S-Sätze/H- und P-Sätze: Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen

1 Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen
2 Neue Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise
3 Weitere Informationen


1 Gefahrenhinweise und Sicherheitsmaßnahmen

Um unklare oder missverständliche Formulierungen zu vermeiden, wurden einheitliche Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und einheitliche Sicherheitsratschläge (S-Sätze) formuliert. Das Herstellerunternehmen ist verpflichtet, auf sein Produkt abgestimmt, diese R- und S-Sätze zu verwenden. Das Gefahrstoffregelwerk enthält eine Liste mit mehr als 1.400 Stoffen, denen Gefahrenhinweise zugeordnet wurden. Nachfolgend eine Auswahl:

Gefahrenhinweise
(R-Sätze)
 
R 10 Entzündlich R 36 Reizt die Augen
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 37 Reizt die Atmungsorgane
R 21 Gesundheitsschädlich beim Berühren mit der Haut R 38 Reizt die Haut
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 41 Gefahr ernster Augenschäden
R 34 Verursacht Verätzungen R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

Sicherheitsratschläge
(S-Sätze)
 
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 Bei Berührung mit der Haut sofort gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt oder Ärztin konsultieren
S 16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
S 23 Gas, Dampf, Aerosol nicht einatmen S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden S 62 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

Für die benutzende Person muss klar ersichtlich sein, welche Gefahren von einem Stoff ausgehen können und wie er sich verhalten muss, damit er Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Durch die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe kann man auch ohne Chemiekenntnisse die Gefahren erkennen, die von den Arbeitsstoffen ausgehen. Und die entsprechenden Sicherheitsratschläge werden gleich "mitgeliefert".


2 Neue Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise

Mit der neuen GHS-Verordnung werden nicht nur neue Gefahrensymbole eingeführt. Auch die bisher bekannten "R"- und "S" -Sätze verschwinden und werden zu: "H"- und "P" -Sätzen

Inhaltlich sind die "H- und P- Sätze" unterschiedlich zu den bisherigen "R- und S-Sätzen".

Gefahrenhinweise werden durch ein "H" für "Hazard" dargestellt:

Beispiel: H301: Giftig bei Verschlucken
  H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  H319: Verursacht schwere Augenreizung

 

Sicherheitshinweise werden durch ein "P" (für "Precautionary Statement") dargestellt:

Beispiel: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen
  P405: Unter Verschluss aufbewahren


3 Weitere Informationen

Gefahrstoffe
Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper
Gefahrensymbole
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisung