1 Allgemeines
2 Schutzkleidung
3 Augen- und Gesichtsschutz
4 Atemschutz
5 Weitere Informationen
Schweißausrüstung |
Bei Arbeiten mit Autogenschweißgeräten gilt es, die Beschäftigten vor sehr unter-
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Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Kleidung sowie Augen- und Gesichtsschutz zu richten. Es muss überprüft werden, ob die herkömmliche Arbeitskleidung einen ausreichenden Schutz gegenüber der Entflammbarkeit bietet und die Augen und die Haut gegenüber der Strahlung abgeschirmt werden.
Vor allem beim
ist die Ausstattung der Beschäftigten mit schwer entflammbarer Schutzkleidung notwendig. Je nach Einsatz kann dies eine Schweißerschürze oder ein Schweißerschutzanzug sein. Einfache Arbeitskleidung mit Kunstfasern ist gefährlich, da diese auf der Haut bei Erhitzung festschmelzen kann.
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Von Bedeutung für das Brandverhalten der Kleidung ist auch, dass diese stets sauber und frei von Verunreinigungen, wie z. B. Ölen oder Fetten, sein muss. Zum Schutz der Haut vor wegspritzenden heißen Metallen und der Strahlung muss die Kleidung den ganzen Körper vollständig bedecken und die Öffnungen der Kleidung müssen verschlossen sein. |
Gegenstände wie Feuerzeuge oder Spraydosen dürfen nicht in der Kleidung mitgeführt werden, da diese durch Hitzeeinwirkung, Funken oder versehentliches, unbemerktes Öffnen entzündet werden können. Das Abblasen der Kleidung oder Kühlung des Körpers mit Sauerstoff ist lebensgefährlich und darf nicht durchgeführt werden, da sich selbst schwer entflammbare Schutzkleidung in der Sauerstoffatmosphäre bereits durch kleinste Funken entzünden kann. Schwere Verbrennungen sind die Folge!
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Beim Autogenschweißen werden Lichtstrahlen im sichtbaren und infraroten Bereich ausgesendet. Bei längerer Einwirkung schädigen diese die Augen, indem das sichtbare Licht blendet und die Infrarotstrahlung durch ihre Wärmewirkung zur Erblindung führen kann. Deshalb muss ein Gasschweißer/eine Gasschweißerin immer mindestens eine Schweißerschutzbrille mit Seitenschutz tragen. |
Vor der Ausgabe weiterer Persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutzmasken, muss überprüft werden, ob der Schutz nicht durch technische Maßnahmen sichergestellt werden kann. Der Einsatz von Atemschutz ist nur dann erlaubt, wenn die Schadstoffe durch eine Absaugung nicht ausreichend entfernt werden können bzw. diese technisch nicht machbar ist.
Stationäre Absauganlage |
Mobile Absauganlage |
Persönliche Schutzausrüstung für Gasschweißen: Übersicht
Persönliche Schutzausrüstung für Brennschneiden, Flammspritzen, Gasschmelzschweißen: Übersicht