Persönliche Schutzausrüstung

Anforderungen, Prüfungen, Einsatzbereiche

Metallbearbeitung

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Anwendungs-
bereich, Tragedauer

Kennzeichnung

Bemerkungen

Schutzhand-
schuhe

Umgang mit Blechen, Spänen und scharfkantigen Werkstücken, Messer

Schutzhandschuhkennzeichen gegen mechanische Gefahren

nie an rotierenden Teilen tragen (z. B. Bohr-, Dreh-, Fräsmaschine), bei Verschleiß austauschen

Schutzhand-
schuhe

Umgang mit Ölen, Lösemitteln

Schutzhandschuhkennzeichen gegen chemische Gefahren

das Handschuhmaterial muss auf den verwendeten Stoff abgestimmt werden, bei Beschädigung austauschen

Sicherheits-
schuhe

immer

S 2

bei Verschleiß austauschen

Schutzbrille

Trennschleifen, Schleifen, Polieren

Gestellbrille mit Seitenschutz

Gläser bei Beschädigung oder Trübung austauschen

Gehörschutz

Schleifen, Trennschleifen, Blechumformung, Lärmbereich
> 80 db(A)zur Verfügung stellen, Tragepflicht bei
>85 dB(A)

Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschutz

bei Verschmutzung oder Beschädigung austauschen

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Lärmbereich