Hautschutz
1 Allgemeine Grundsätze
2 Hautschutzmaßnahmen
3 Vorbeugender Hautschutz
4 Praxishinweis
5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
6 Weitere Informationen
1 Allgemeine Grundsätze
Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Sie schützt den Organismus nach außen und reguliert den Wärmehaushalt. Sie ist Sinnesorgan für den Tastsinn und spielt eine wichtige Rolle bei der Kommunikation (z. B. Erröten der Haut bei Schamgefühl). Die äußerste Schicht der Haut ist dabei nur 0,02 mm dick. Unter anderem schaden Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung, Chemikalien oder extreme Temperatur der Haut:
- Das ständige Tragen von Handschuhen über längere Zeiträume kann die Haut durch Erweichung und Schweißzersetzung schädigen. Eine ähnliche Wirkung hat häufiges Arbeiten in Wasser, Putzwasser oder häufiges Händewaschen. Durch die damit verbundene Herabsetzung der Schutzfunktion können Krankheitserreger und Gefahrstoffe leichter aufgenommen werden und gegebenenfalls chronische Hauterkrankungen hervorgerufen werden. Auch die Anfälligkeit für Verletzungen nimmt zu.
- Durch Kontakt mit Gefahrstoffen können akute Hautschäden, aber auch chronische Hautleiden verursacht werden.
2 Hautschutzmaßnahmen
Folgende Maßnahmen dienen dem Schutz der Haut:
- Nasse und feuchte Hände über einen längeren Zeitraum vermeiden.
- Feucht- und Trockenarbeit möglichst abwechseln.
- Bei der Arbeit an Händen und Unterarmen keinen Schmuck tragen.
- Die zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe tragen.
- Bei längeren Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen Unterziehhandschuhe aus Baumwolle verwenden.
- Schutzhandschuhe nach der Benutzung zum Trocknen aufhängen und keine Handschuhe verwenden die innen noch feucht sind. Unterziehhandschuhe regelmäßig reinigen lassen.
- Hände desinfizieren statt waschen. Ein Waschen ist nur erforderlich wenn die Hände sichtbar verschmutzt sind. Für zwischendurch ist eine Händedesinfektion schonender.
- Vor der Arbeit Hautschutzcreme auftragen.
- Nach der Arbeit Pflegecreme verwenden.
- Den Hautschutzplan beachten. Dieser informiert darüber wie die Hände bei welchen Tätigkeiten mit welchen Produkten am besten geschützt, gereinigt und gepflegt werden können.
- Bei Feuchtarbeit oder dem Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (bei zwei bis vier Stunden pro Tag) oder verpflichtend (bei mehr als vier Stunden pro Tag).
- Bei ersten Anzeichen von Hautschäden oder Veränderungen den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin hinzuziehen
3 Vorbeugender Hautschutz
Vorbeugender Hautschutz besteht aus drei Komponenten:
- Der Hautschutz ist auf die verwendeten Arbeitsstoffe speziell abgestimmt und schützt direkt vor deren Einflüssen. Hautschutzmittel werden vor der Arbeit und nach jedem Händewaschen aufgetragen.
- Eine möglichst schonende Hautreinigung, welche die Haut von Verunreinigungen befreit. Sie wird nach der Tätigkeit und vor Pausen durchgeführt. Scharfe oder aggressive Hautreiniger säubern zwar schnell, aber schädigen die Haut.
- Die Hautpflege nach der Arbeit hilft der Haut sich zu regenerieren.
Ein Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird. Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut. Das Hautschutzmittel sollte die Hände komplett wie ein Handschuh umschließen. So geht es:
![Hautpflege](20_hau_1.jpg) |
Richtige Anwendung von Hautschutzmitteln
1 Hände vor dem Auftrag reinigen und gut trocknen.
2 Hautschutzmittel in ausreichender Menge (z. B. Haselnussgröße) auf den Handrücken auftragen.
3 Hautschutzmittel mit den Handrücken beider Hände möglichst gleichmäßig verteilen.
4 Hautschutzmittel mit den Fingern der einen Hand in den Fingerzwischenräumen der anderen Hand verreiben.
5 Hautschutzmittel sorgfältig auf die Bereiche Nagelbett, Nagelfalz, Fingerkuppen und Handgelenke verteilen.
6 Verbleibende Reste des Hautschutzmittels in den Handflächen verreiben.
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![Pflegemittelspender](20_hau_2.jpg) |
Hautschutzplan
Die genaue Anwendung von Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln wird in einem Hautschutzplan festgelegt. Der Hautschutzplan befindet sich meistens an den Waschgelegenheiten. Daneben befinden sich in der Regel die benötigten Reinigungs- und Pflegemittel. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsaufnahme anhand des Hautschutzplans über den Einsatz der Mittel unterwiesen werden.
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4 Praxishinweis
Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen steht kein universelles Mittel zur Verfügung. Hautcremes und -reinigungsmittel müssen immer auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt werden. Dies ist z. B. davon abhängig, ob die Stoffe wasserlöslich oder wasserunlöslich sind. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die geeigneten Mittel. Die Mittel müssen in der richtigen Reihenfolge angewendet werden. Die Reihenfolge und die zu verwendenden Mittel sind in den Kundenbetrieben im Allgemeinen an den Waschgelegenheiten in einem Hautschutzplan veröffentlicht.
Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die geeigneten Hautschutzmittel! |
5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Beschäftigte, welche Arbeiten mit erhöhter Hautgefährdung durchführen, müssen der arbeitsmedizinischen Vorsorge "Feuchtarbeit" unterzogen werden. Feuchtarbeiten (auch das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist Feuchtarbeit) und der Umgang mit Gefahrstoffen zählen hierzu.
Bei folgenden Sachverhalten ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten:
- bei Feuchtarbeiten von mehr als 2 Stunden pro Schicht (bei mehr als 4 Stunden ist sie Pflicht),
- beim Tragen von wasserundurchlässigen Handschuhen von mehr als 2 Stunden pro Schicht (bei mehr als 4 Stunden ist sie Pflicht),
- beim Umgang mit hautreizenden Stoffen,
- beim Umgang mit hautsensibilisierenden Stoffen,
- beim Auftreten von Hauterkrankungen im Betrieb.
Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die Notwendigkeit und den Umfang von arbeitsmedizinischer Vorsorge. |
6 Weitere Informationen
Arbeitsmedizinische Vorsorge – Eignungsuntersuchungen