Hautschutz

1 Allgemeine Grundsätze
2 Hautschutzmaßnahmen
3 Vorbeugender Hautschutz
4 Praxishinweis
5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
6 Weitere Informationen


1 Allgemeine Grundsätze

Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Sie schützt den Organismus nach außen und reguliert den Wärmehaushalt. Sie ist Sinnesorgan für den Tastsinn und spielt eine wichtige Rolle bei der Kommunikation (z. B. Erröten der Haut bei Schamgefühl). Die äußerste Schicht der Haut ist dabei nur 0,02 mm dick. Unter anderem schaden Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung, Chemikalien oder extreme Temperatur der Haut:


2 Hautschutzmaßnahmen

Folgende Maßnahmen dienen dem Schutz der Haut:


3 Vorbeugender Hautschutz

Vorbeugender Hautschutz besteht aus drei Komponenten:

Ein Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird. Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut. Das Hautschutzmittel sollte die Hände komplett wie ein Handschuh umschließen. So geht es:

Hautpflege

Richtige Anwendung von Hautschutzmitteln

1 Hände vor dem Auftrag reinigen und gut trocknen.

2 Hautschutzmittel in ausreichender Menge (z. B. Haselnussgröße) auf den Handrücken auftragen.

3 Hautschutzmittel mit den Handrücken beider Hände möglichst gleichmäßig verteilen.

4 Hautschutzmittel mit den Fingern der einen Hand in den Fingerzwischenräumen der anderen Hand verreiben.

5 Hautschutzmittel sorgfältig auf die Bereiche Nagelbett, Nagelfalz, Fingerkuppen und Handgelenke verteilen.

6 Verbleibende Reste des Hautschutzmittels in den Handflächen verreiben.

 

Pflegemittelspender

Hautschutzplan

Die genaue Anwendung von Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln und Hautpflegemitteln wird in einem Hautschutzplan festgelegt. Der Hautschutzplan befindet sich meistens an den Waschgelegenheiten. Daneben befinden sich in der Regel die benötigten Reinigungs- und Pflegemittel. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsaufnahme anhand des Hautschutzplans über den Einsatz der Mittel unterwiesen werden.


4 Praxishinweis

Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen steht kein universelles Mittel zur Verfügung. Hautcremes und -reinigungsmittel müssen immer auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt werden. Dies ist z. B. davon abhängig, ob die Stoffe wasserlöslich oder wasserunlöslich sind. Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die geeigneten Mittel. Die Mittel müssen in der richtigen Reihenfolge angewendet werden. Die Reihenfolge und die zu verwendenden Mittel sind in den Kundenbetrieben im Allgemeinen an den Waschgelegenheiten in einem Hautschutzplan veröffentlicht.

Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die geeigneten Hautschutzmittel!

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Beschäftigte, welche Arbeiten mit erhöhter Hautgefährdung durchführen, müssen der arbeitsmedizinischen Vorsorge "Feuchtarbeit" unterzogen werden. Feuchtarbeiten (auch das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist Feuchtarbeit) und der Umgang mit Gefahrstoffen zählen hierzu.

Bei folgenden Sachverhalten ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten:

Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin beraten über die Notwendigkeit und den Umfang von arbeitsmedizinischer Vorsorge.

6 Weitere Informationen

Arbeitsmedizinische Vorsorge – Eignungsuntersuchungen